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Gesundheit

Baby-Untersuchung ein wichtiger Baustein

Seit Oktober letzten Jahres erhalten Bornheimer Eltern Post vom Jugendamt. In dieser werden sie freundlich an die versäumte Früherkennungsuntersuchung (U-Untersuchung) ihres Kindes erinnert. U-Untersuchungen sind ein wichtiger Baustein für eine gesunde Entwicklung unserer Kinder. Nur so können Bedarfe rechtzeitig erkannt und entsprechende Förderungen eingeleitet werden.


Beigeordneter Markus Schnapka: „Diese frühen Untersuchungen sind besonders wichtig, weil sich eine früh erkannte Fehlentwicklung oder Erkrankung oftmals durch rechtzeitig angesetzte Therapie beheben oder doch deutlich regulieren lässt. Die mit den U-Untersuchungen verknüpfte Chance der frühen Erkennung und Diagnose sollen Kinder und Eltern nutzen.“ Das Land NRW setzte nun als Bestandteil eines umfassenden Kinderschutzkonzeptes die „Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen“ in Kraft. Zielsetzung ist es, die Bereitschaft zur Teilnahme an den U-Untersuchungen zu erhöhen und zugleich auch frühzeitig auf mögliche Kindeswohlgefährdungen hinzuweisen. Mit diesem Verfahren werden versäumte Früherkennungsuntersuchungen erkannt und an die zuständigen Jugendämter übermittelt. Das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit des Landes NRW (LIGA) wurde mit der Einrichtung einer zentralen Stelle für den Abgleich der Daten im Rahmen dieses Meldeverfahrens beauftragt. 

Wie funktioniert dieses Meldeverfahren und was bedeutet es für Eltern? 

Das LIGA erhält monatlich eine Liste der Einwohnermeldeämter sowie wöchentliche Mitteilungen aller Kinderärzte über durchgeführte U-Untersuchungen. Nach dem Datenabgleich werden die Eltern, die eine U-Untersuchung nicht haben durchführen lassen, schriftlich an die ausstehende Früherkennungsuntersuchung erinnert. Erfolgt auch innerhalb von vier Wochen nach Erinnerung keine Mitteilung über die Teilnahme, werden die Daten an das örtliche Jugendamt übermittelt. 

Was ist die Rolle des Jugendamtes?

Nach der Meldung durch die LIGA ist das Jugendamt verpflichtet, diese Information im Rahmen des Kinderschutzes zu bewerten. So überprüft das Jugendamt, ob neben der nicht wahrgenommenen Früherkennungsuntersuchung weitere gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die den Schluss der Kindeswohlgefährdung zulassen. Da der Datenabgleich immer auch eine gewisse Fehlertoleranz beinhaltet, sei es weil Ärzte eine durchgeführte U-Untersuchung nicht rechtzeitig mitgeteilt haben oder aber die Untersuchung z.B. aus Krankheitsgründen erst später durchgeführt werden kann, werden Eltern in einem Schreiben erneut auf die ausstehende Früherkennungsuntersuchung hingewiesen. Häufig lässt sich der Sachverhalt anschließend in einem kurzen Telefongespräch klären. Erst nach Ablauf einer Frist von sieben Tagen klärt das Jugendamt im Rahmen eines angekündigten Hausbesuches, ob im Kontext der versäumten U-Untersuchung weitere gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Dabei sollen bei Bedarf auch Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten des Jugendamtes vorgestellt werden. Eltern, die die Früherkennungsuntersuchung nicht in dem vorgesehenen Zeitfenster wahrgenommen haben, stehen somit nicht unter einem grundsätzlichen Generalverdacht, ihre Kinder zu vernachlässigen. Zwischen dem Erstschreiben der LIGA und dem Hausbesuch durch das Jugendamt vergehen in der Regel sieben Wochen, während derer die Eltern drei mal an die U-Untersuchung erinnert werden. Erst nach Ablauf dieser Zeit und einer zugleich unklaren familiären Situation überprüft das Jugendamt, ob neben der versäumten U-Untersuchung, gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.