Es gilt die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links"! Leider stellen Polizei und Verkehrsbehörde fest, dass in den Tempo-30-Zonen häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird; diesbezügliche Anwohnerbeschwerden häufen sich. In einem verkehrsberuhigten Bereich gelten in besonderem Maße ein gemeinsames Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme. Alle Mitglieder dieser Gemeinschaft sollten sich wohl aufgehoben fühlen und sich den eigenen Vorstellungen entsprechend entfalten können. Ein Hauptaugenmerk liegt hierbei auf dem Wohl der Kinder, die von den Vorteilen der ruhigen Straße unbedingt profitieren sollen! Anlieger verkehrsberuhigter Bereiche teilen aber der Polizei und den Verkehrsbehörden häufig mit, dass u. a. Durchgangsverkehr die Geschwindigkeitsbegrenzung missachtet. Daher bittet Bürgermeister Wolfgang Henseler alle Verkehrsteilnehmer: „Beim Befahren von verkehrsberuhigten Bereichen ist unbedingt die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten! Und trotz aller Skepsis: Es ist mit jedem Kraftfahrzeug möglich, Schritt zu fahren!" Im Stadtgebiet von Bornheim wurden zudem in den letzten Jahren eine Reihe von Straßen als verkehrsberuhigte Bereiche konzipiert. Hier sind für den Straßenverkehr Schrittgeschwindigkeit (sieben km/h) vorgeschrieben.
Maßgebliche Regeln im verkehrsberuhigten Bereich:
• Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind
überall erlaubt.
• Schrittgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge ( 7 km/h)
• Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig
müssen sie warten
• Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern
• Parken in gekennzeichneten Flächen
• Beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereiches gilt: Vorrang des fließenden Verkehrs
außerhalb des Bereichs beachten.
Sonntag, 15. August 2010